DIE RICHTIGE BREITE EINER LACKIERANLAGE

Die Arbeitsbreite einer Lackieranlage wird von mehreren Faktoren bestimmt:
- den Abmessungen der zu bearbeitenden Werkstuecke,
- dem geforderten Teiledurchsatz,
- dem Applikationsverfahren (das im Giessoder Walzverfahren hoehere Vorschuebe als beim Spritzen erlaubt),
- der Trocknungszeit des vorgesehenen Lacksystems.


Die haeufigste belegbreite: 1300 mm (52")

Moebel sollen dem Menschen dienen und muessen daher seinen Massen entsprechen. Moebelteile, die auf doppelseitigen Kantenbearbeitungsautomaten in einem Arbeitsgang beidseitig bearbeitet wurden, erhalten in 2 Arbeitsgaengen ihr Flaechenfinish. Mit der Belegsbreite 1300 mm koennen solche Teile mehrspurig gefahren werden. Diese Belegung schafft einen praxisgerechten Ausgleich.


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Die schmalste Belegbreite: 300 mm (12")

Diese Ausfuehrung hat ihr Anwendungsgebiet bei:
- profilleisten,
- oberflaechenbehandelten Kantenfurnieren, die vor dem Auftrennen in Streifenware in dieser Breite appliziert werden,
- Kleinsteilen, z. B. Schubkastenseiten- und -hinterteilen, die zweispurig gefahren werden. Dabei kann die Oberkante jeweils im gleichen Durchlauf lackiert werden. Auch laboranlagen fuer Lackhersteller sind in dieser Breite ueblich.


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Belegbreite 600 - 800 mm (24" - 32")

In diesen Breitenmass werden z. B. Moebeltueren (die gleichzeitig eine Kantenlackierung erhalten), Rahmen und Parkett oberflaechenbehandelt.


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Belegbreite 1800 mm (70")

Diese Breite hat ihr Einsatzgebiet in der Moebelfertigung, wenn bei hohem Teiledurchsatz drei- und mehrspurig bearbeitet wird. Ein weiteres Anwendungsgebiet liegt bei Plattenwerstoffen (die nach der Oberflaechenbeschichtung aufgeteilt werden) und Moebelrueckwaenden.


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Belegbreite 2200 mm (87")

Das ist die Anlagenbreite speziell fuerHaustueren im Quervorschub und fuer plattenwerkstoffe.


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